Kellner „Wir als SPD-Fraktion stehen den Bedarfszuweisungen vom Land immer offen gegenüber und haben diese auch in der Vergangenheit angenommen. Wir lehnen jedoch - wie im aktuellen Fall - Bedarfszuweisungen ab, die an Voraussetzungen geknüpft sind, die als Folge den Verlust der städtischen Gesellschaften, den Verlust unseres touristischen Angebots und damit einen Rückfall in vergangene Tage bedeuten! Deshalb konnten wir diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen"

Am 10. Mai 2021 hat die SPD-Fraktion einen Beschlussvorschlag zum Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Stadt Bad Sachsa, dem Landkreis Göttingen und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport abgelehnt. Mit diesem Beschlussvorschlag (Drucksache 16/21 zu TOP 18 der Ratssitzung vom 10. Mai 2021) sollte der Bürgermeister ermächtigt werden, entsprechende Verhandlungen mit den Beteiligten führen zu dürfen, es sollten umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen und ein Beteiligungscontrolling eingeführt werden.

Das Land Niedersachsen hatte Bedarfszuweisung in einer Gesamthöhe von 1.530.000 Euro in Aussicht gestellt, wenn die Stadt Bad Sachsa im Gegenzug eine Zielvereinbarung abschließt, die Einsparungen in Höhe von 590.000 Euro vorsieht und diese Einsparungen auch durchführt. Ein Teil der Bedarfszuweisungen in Höhe von 340.000 Euro sollte in den Brandschutz investiert werden. Davon 90.000 Euro für den bereits beschafften neuen Einsatzleitwagen der FFW Bad Sachsa und 250.000 Euro für den Bau eines neuen Gerätehauses der Ortsfeuerwehr Tettenborn, das auch ohne diese Bedarfszuweisungen errichtet wird. Der größere Teil, 1.190.000 Euro, sollte in die Schuldentilgung des städtischen Haushalts fließen. Dringend notwendige Investitionen wären mit diesem Geld nicht möglich gewesen.

Die SPD-Fraktion hat diese Zielvereinbarung abgelehnt, weil die vorgesehenen Einsparungen in Höhe von 590.000 Euro nicht solide dargestellt wurden und auch die städtischen Gesellschaften mit einer sehr hohen Absenkung der städtischen Zuschüsse in eine existenzbedrohende Situation gebracht worden wären. Eine Übersicht der Einsparungen befindet sich am Ende dieser Information.


Bislang erhalten die städtischen Gesellschaften einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 520.000 Euro. Dieser Betrag sollte in einer ersten Stufe in diesem Jahr auf 420.000 Euro gesenkt werden. Im Jahr 2022 wäre hiervon eine weitere Kürzung auf 300.000 Euro gefolgt. 2023 wäre dieser Betrag weiter auf dann nur noch 150.000 Euro an jährlichen Zuschüssen für die städtischen Gesellschaften herunter gekürzt worden. Das bedeutet eine Kürzung der Zuschüsse binnen 3 Jahren um fast 75 Prozent!

Im gleichen Zuge sollten der Holding weitere Belastungen wie die Zahlung einer Pacht für den Ravensberg, die Räumung der Parkplätze auf dem Ravensberg und den Einzug und die Bearbeitung der Gästebeiträge auferlegt werden. In naher Zukunft käme auch noch die Zahlung von rund 75.000 Euro pro Jahr für das Gästeticket HATIX hinzu. Auch zukünftige baubedingte Einschränkungen beim Besuchsangebot des Schwimmbades, in das die Bädergesellschaft in den kommenden 4 Jahren voraussichtlich 4.000.000 Euro für eine Verbesserung des Angebotes investiert, könnten sich auf die Einnahmesituation auswirken. Überdies sind die Auswirkungen der fehlenden Gästebeiträge und Eintrittsgelder bei rund 9 Monaten Lockdown und weiter bestehenden Fixkosten in 2020/21 noch nicht abschließend absehbar.

Die Bad Sachsa Holding ist die Gesellschaft, die hier vor Ort mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unter anderem den Märchengrund, die Minigolfplätze (Bad Sachsa und Steina), den Bootsverleih auf dem Schmelzteich, den gesamten Kurpark, den Berghof Ravensberg, das Kurhaus, die Touristinfo, die Ausstellung Kinder des 20. Juli und den Wintersportbetrieb auf dem Ravensberg in Betrieb hält. Hinzu kommt noch die touristische Vermarktung der Stadt mitsamt dem Veranstaltungsmanagement. Dies alles und die Existenz unserer eigenen städtischen Gesellschaften wird durch das vorgegebene Konsolidierungsziel aufs Spiel gesetzt!

Wichtig hierbei ist auch ein Blick in die Vergangenheit.

In den 90er Jahren wurde das Schwimmbad mit den Einnahmen der Stadtwerke finanziell gestützt und der Kurbetrieb mit rund 1.000.000 Deutsche Mark von der Stadt Bad Sachsa. Die Liberalisierung des Strommarktes hat dazu geführt, dass die Erträge der Stadtwerke eingebrochen sind. Die damalige Kurlandschaft wurde durch u.a. bundesgesetzliche Regelungen im Kursektor heruntergefahren. Dies hat zu massiven Mindereinnahmen geführt. Die Folge war eine Kapitalmaßnahme in Höhe von 5.500.000 Euro im Jahr 2011 für die Holding und die Bädergesellschaft, um aufgelaufene Defizite auszugleichen und den Bestand der Gesellschaften zu sichern.

2016 erhielten die Gesellschaften einen städtischen Zuschuss von 150.000 Euro - so, wie es in dem abgelehnten Beschluss auch wieder geplant war. Gleichzeitig wurden etwa 500.000 Euro des Gewinns der Stadtwerke an die Bädergesellschaft abgeführt. Diese Maßnahmen reichten nicht aus, um die Gesellschaften zu stützen. Deshalb wurde eine weitere Kapitalmaßnahme in Höhe von 3.000.000 Euro erforderlich, um die Gesellschaften zu stützen.

Weiterhin wurden im Jahr 2016 vom Stadtrat die Gebühren und Abgaben zweckgebunden erhöht, um den Gesellschaften die Zuschüsse in der aktuellen Höhe von 520.000 Euro zukommen zu lassen. Damit sollten weitere Kapitalmaßnahmen verhindert werden und auch der inzwischen deutlich sichtbare Sanierungsstau aufgelöst werden. Zu diesem Zeitpunkt erhöhten sich somit die jährlichen städtischen Zuschüsse von 150.000 Euro auf 520.000 Euro an die Gesellschaften. Damit konnte der Bestand der Gesellschaften gesichert und die touristische Anziehungskraft von Bad Sachsa am Harzrand gestärkt werden.

Wenn nun heute von einigen Mitgliedern des Stadtrates verlangt wird, die Zuschüsse an die Gesellschaften zurückzufahren, um den städtischen Haushalt zu entschulden, gleichzeitig aber die damals zweckgebundenen Gebühren und Abgaben der Einwohner nicht wieder gesenkt werden, so ist dies nicht ehrlich! Zudem werden dadurch wichtige Investitionen in den Tourismus verhindert, um im städtischen Haushalt während einer Niedrigzinsphase Schulden zu tilgen.


Ergänzend weisen wir noch darauf hin, dass Teile der aufgeführten Konsolidierungsmaßnahmen auf einem sehr wackeligen Fundament stehen. Nach dem derzeitigen Stand sind Grundsteuereinnahmen aus dem Baugebiet “Spitzacker” in Neuhof nicht abzusehen. Hier wird mit Sicherheit die nächsten Jahre nicht gebaut werden.

Das überdies geforderte Beteiligungscontrolling für die städtischen Gesellschaften hätte dort eine weitere Arbeitsstelle und die damit verbundenen Kosten für die Gesellschaften zur Folge.


Wir als SPD-Fraktion stehen den Bedarfszuweisungen vom Land immer offen gegenüber und haben diese auch in der Vergangenheit angenommen. Wir lehnen jedoch - wie im aktuellen Fall - Bedarfszuweisungen ab, die an Voraussetzungen geknüpft sind, die als Folge den Verlust der städtischen Gesellschaften, den Verlust unseres touristischen Angebots und damit einen Rückfall in vergangene Tage bedeuten! Deshalb konnten wir diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Frank Kellner

Fraktionsvorsitzender


Folgende Einsparungen wurden vorgesehen (Details sind dem unten stehenden Beschlussvorschlag zu entnehmen):

Nummer Art der Einsparung Betrag
1 Absenkung der Zuschüsse an die städtischen Gesellschaften -370.000 Euro
2 Erhebung von u.a. einer Pacht von der Bad Sachsa Holding für den Berghof Ravensberg ab dem 01.01.2022 -25.000 Euro
3 Wegfall des Winterdienstes am Parkplatz Skistadion -7.000 Euro
4 Verlagerung der Abrechnung der Gästebeiträge von der Stadt Bad Sachsa in die Bad Sachsa Holding -30.000 Euro
5 Jährliche Einsparung von Betriebskosten durch Verkauf eines Unimog -18.000 Euro
6 Reduzierung des städtischen Fahrzeugbestandes von 3 auf 1 Fahrzeug, dadurch Einsparung u.a. von Betriebskosten -20.000 Euro
7 Verkauf des ehemaligen Bauamtes, dadurch Einsparung von Betriebskosten -24.000 Euro
8 Steigerung der Grundsteuer B durch Verkauf des ehemaligen Sportplatzes als Wohnbaugebiet ab 2022/2023 (vordere Hälfte) -15.000 Euro
9 Steigerung der Grundsteuer B durch Verkauf des ehemaligen Sportplatzes als Gewerbefläche für eine Photovoltaikanlage ab 2022/2023 (hintere Hälfte) -8.000 Euro
10 Steigerung der Grundsteuer B durch Bau Ferienpark Borntal -45.000 Euro
11 Ausweisung eines Baugebiets im Bereich Neuhof “Spitzacker” ab 2022 bis 2025 -15.000 Euro
12 Überarbeitung aller Miet- und Pachtverträge -5.000 Euro
13 Verkauf des (alten) Einsatzleitwagens der FFW Bad Sachsa -8.000 Euro
14 Neufassung der Hilfeleistungssatzung Feuerwehr n.n
Konsolidierungsziel -590.000 Euro